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   VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211   

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VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211 (https://dejure.org/2017,32870)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211 (https://dejure.org/2017,32870)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. August 2017 - AN 9 K 17.00211 (https://dejure.org/2017,32870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Beseitigungsanordnung für Holzhütten zur Übernachtung von Kindern auf einem im Außenbereich gelegenen Pferdehof

  • rewis.io

    Beseitigungsanordnung für Holzhütten zur Übernachtung von Kindern auf einem im Außenbereich gelegenen Pferdehof

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Voraussetzung für ein solches Mitziehen sei, dass es sich bei der landwirtschaftsfremden Tätigkeit um eine bodenrechtliche Nebensache handle (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 22.1.2009 - 4 C 17.07).

    Grundsätzlich können einzelne Betätigungen bzw. Betriebsteile durch ihre betriebliche Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb von diesem gleichsam mitgezogen werden und damit an dessen Privilegierung teilhaben, auch wenn sie bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 28; BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 19.4.1985 - 4 C 54.82; B.v. 23.6.1995 - 4 B 22.95; B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris).

    Ein nichtlandwirtschaftlicher Betriebszweig wird also nur dann von der Privilegierung "mitgezogen", wenn er seinerseits einen Bezug zur Erzeugung und zum Absatz landwirtschaftlicher Güter aufweist (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 20.93; U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - juris).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Voraussetzung für ein solches Mitziehen sei, dass es sich bei der landwirtschaftsfremden Tätigkeit um eine bodenrechtliche Nebensache handle (mit Verweis auf BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 22.1.2009 - 4 C 17.07).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Ein nichtlandwirtschaftlicher Betriebszweig wird also nur dann von der Privilegierung "mitgezogen", wenn er seinerseits einen Bezug zur Erzeugung und zum Absatz landwirtschaftlicher Güter aufweist (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1994 - 4 C 20.93; U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - juris).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Von der dienenden Funktion eines Vorhabens kann nur dann ausgegangen werden, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, und das Vorhaben durch diese Zuordnung auch äußerlich erkennbar geprägt wird (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, U.v. 3.11.1972 - 4 C 9.70; vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 34).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB hat den Zweck, eine verstärkte Inanspruchnahme des Außenbereichs für Bebauung, und damit eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2000 - 4 C 5.99 - juris, Rn. 32).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Grundsätzlich können einzelne Betätigungen bzw. Betriebsteile durch ihre betriebliche Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb von diesem gleichsam mitgezogen werden und damit an dessen Privilegierung teilhaben, auch wenn sie bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 28; BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 19.4.1985 - 4 C 54.82; B.v. 23.6.1995 - 4 B 22.95; B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Anerkannt ist, dass auch die reiterliche Erstausbildung von Pferden bzw. Ponys unter den Begriff der Landwirtschaft fallen kann, weil sie sozusagen als die erste Veredelungsstufe eines "tierischen Erzeugnisses" noch in einem landwirtschaftlich geprägten Zusammenhang mit der Bodenertragsnutzung und der Tierzucht steht (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Es ist anerkannt, dass dieser öffentliche Belang schon dann berührt sein kann, wenn erstmals außerhalb des Innenbereichs ein Bauvorhaben verwirklicht werden soll, das den Anfang einer Splittersiedlung darstellen kann (vgl. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, § 35, Rn. 226; BVerwG, U.v. 9.6.1976 - 4 C 42.74 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Grundsätzlich können einzelne Betätigungen bzw. Betriebsteile durch ihre betriebliche Zuordnung zu einem landwirtschaftlichen Betrieb von diesem gleichsam mitgezogen werden und damit an dessen Privilegierung teilhaben, auch wenn sie bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 28; BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81; U.v. 19.4.1985 - 4 C 54.82; B.v. 23.6.1995 - 4 B 22.95; B.v. 28.8.1998 - 4 B 66.98; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris).
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.00211
    Grundmerkmale des Begriffs der Landwirtschaft sind damit die planmäßige und eigenverantwortliche Bewirtschaftung des Bodens sowie die unmittelbare Bodenertragsnutzung (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35, Rn. 23; BVerwG, U.v. 14.5.1969 - 4 C 19.68; U.v. 13.12.1974 - 4 C 22.73).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95

    Annahme einer dienenden Funktion eines zu einem privilegierten Betrieb

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1746

    Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen Pferdestall und landwirtschaftliche

  • VG Ansbach, 16.07.2020 - AN 17 K 20.00541

    Klage gegen Mitteilung der Fälligkeit eines Zwangsgeldes

    Die gegen den Bescheid vom 4. Januar 2017 vom Kläger erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach blieb ohne Erfolg (VG Ansbach, U.v. 3.8.2017 - AN 9 K 17.00211).

    Der Beklagte teilte dem Klägerbevollmächtigten im Verfahren AN 9 K 17.00211 mit Schreiben vom 10. Januar 2020 mit, dass, bezugnehmend auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 2019, das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. August 2017 rechtskräftig sei mit der Folge, dass die Anordnung des Landratsamtes vom 4. Januar 2017 unanfechtbar sei.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf die Gerichts- und die Verwaltungsakte, die beigezogene Gerichtsakte zum Verfahren AN 9 K 17.00211 und auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 16. Juli 2020 Bezug genommen.

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